Verfassungsklage wegen Beratungszeit für "Heizungsgesetz" abgewiesen
Der Zeitplan der damaligen Ampelkoalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Eilverfahren hatte der klagende CDU-Politiker noch Recht bekommen.
Der Zeitplan der damaligen Ampelkoalition für das Gebäudeenergiegesetz im Sommer 2023 war nicht zu knapp. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Eilverfahren hatte der klagende CDU-Politiker noch Recht bekommen.
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