E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden haben in Deutschland deutlich zugenommen. Der ADAC nennt Zahlen des Deutschen Statistikamts (Destatis) nach denen die Zahl 2025 auf mehr als 16.000 Unfälle steig, wobei in fast 15.000 Fällen Verletzungen registriert wurden. Binnen vier Jahren hat sich die Zahl der Verunglückten damit verdreifacht. Der ADAC schreibt: „Die Daten zeigen einen Anstieg der Verletzten insbesondere in der Altersgruppe zwischen zehn und 18 Jahren. Die Hauptursachen für Unfälle sind die falsche Nutzung von Fahrbahnen, Alkoholeinfluss und unangepasste Geschwindigkeit.“
Den Anstieg führt der Klub vor allem auf die wachsende Verbreitung und eine veränderte Nutzung zurück. E-Scooter hätten sich zu einem Baustein der Alltagsmobilität entwickelt. Rund 15 Prozent der Bevölkerung nutzten E-Scooter, knapp die Hälfte davon sei jünger als 39 Jahre. Drei Viertel der Deutschen hätten die Roller hingegen noch nie ausprobiert.
Auffällig ist die Altersstruktur der Verunglückten: Seit 2021 sind laut ADAC über 40 Prozent der Betroffenen jünger als 25 Jahre. Eine ADAC-Umfrage aus dem Jahr 2025 bestätigt diesen Trend. Ihr zufolge berichten 10 Prozent der 15- bis 25-Jährigen von mindestens einem E-Scooter-Sturz, was etwa einem Viertel aller jungen Nutzenden entspricht. Als häufigster Nutzungsgrund wird „Spaß“ genannt, Spontanität und gutes Wetter machen eine Fahrt wahrscheinlicher. Die fehlende Pflicht zu Führerschein oder Prüfbescheinigung senkt die Einstiegshürde zusätzlich.
Ein hoher Anteil der polizeilich gemeldeten Unfälle sind Alleinunfälle. Ihr Anteil liegt weiterhin bei etwa einem Drittel, ist seit 2020 aber tendenziell gesunken. Über 60 Prozent der Unfälle mit Personenschaden involvieren einen weiteren Beteiligten. Dabei kollidieren E-Scooter am häufigsten mit Pkw, gefolgt von Radfahrenden und Fußgängern. Die E-Scooter-Fahrenden tragen laut ADAC in der Mehrzahl der Fälle die Hauptschuld, der Anteil liege inzwischen bei etwas unter zwei Dritteln.
Der Klassiker ergibt sich durch zu kleines Rad im Verhältnis zum Hindernis. Begegnungen mit Bordsteinkanten können bereits fatal verlaufen.
(Bild: ADAC)
Die Unfallforschung des ADAC hat zur genaueren Betrachtung des Geschehens klinische Studien herangezogen. Der Datenauswertung zufolge sind bei Stürzen mit dem E-Scooter Verletzungen der oberen Extremitäten wie Arme, Schultern oder Hände sowie Kopf- und Gesichtsverletzungen am häufigsten. Zu Oberkörperverletzungen kommt es typischerweise bei einem seitlichen Sturz mit einem E-Scooter, etwa durch Wegrutschen. Das betrifft dann meist Schultern oder Arme. Frontalunfälle mit dem E-Scooter, beispielsweise durch Hängenbleiben an einer Bordsteinkante schleudern Fahrende meist nach vorne über den Lenker. Ist die Person nüchtern, kommt es durch das reflexartige Abfangen zu Verletzungen an Händen oder Armen. Alkoholeinfluss hingegen verlangsamt die Reflexe so weit, dass es zu schweren Kopf- und Gesichtsverletzungen kommen kann.
Zum häufigsten Fehlverhalten zählen falsche Straßenbenutzung, Alkoholeinfluss und nicht angepasste Geschwindigkeit. Der Anteil alkoholbedingter Unfälle ist in den vergangenen Jahren zwar zurückgegangen. Der ADAC führt das auf Alkohol-Reaktionstests der Verleihbetriebe und verstärkte Aufklärungskampagnen zurück. Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln bleibt die Alkoholbeteiligung bei E-Scooter-Unfällen aber auf einem „sehr hohen Niveau“.
Der Bundesrat hat im Dezember 2025 der Novelle der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) zugestimmt. Die Änderungen treten zeitlich gestaffelt mit einer Übergangsfrist bis März 2027 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört eine Blinkerpflicht für E-Scooter. Bislang mussten Fahrende den Richtungswechsel per Handzeichen anzeigen, was laut ADAC zu Instabilitäten und einem erhöhten Sturzrisiko beitrug. Darüber hinaus erweitert die Novelle die fahrdynamischen Prüfungen und erhöht die Sicherheitsanforderungen an die Lithium-Ionen-Batterien.
Das Verwarngeld für die Mitnahme von Mitfahrern auf dem E-Scooter steigt von 5 auf 25 Euro. Der ADAC hält diese Erhöhung allein jedoch für „nicht abschreckend genug“ und betont die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen. Die Verhaltensregeln werden künftig in die StVO überführt und weitgehend an die Regeln für den Radverkehr angeglichen. E-Scooter sollen dort fahren dürfen, wo auch Radverkehr zugelassen ist.
Die zunehmende E-Scooter-Nutzung verschärft bestehende Konflikte im Straßenraum. Auf hoch frequentierten oder schmalen Radverkehrsanlagen entstehen laut ADAC zusätzliche Sicherheitsrisiken. Ungeordnet abgestellte Leihfahrzeuge auf Gehwegen beeinträchtigen die Barrierefreiheit, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Der ADAC sieht fehlende oder schlecht ausgebaute Radwege als wesentlichen Faktor für Konfliktsituationen und unterstützt den Ausbau der Radfahrinfrastruktur. Kommunen erhalten durch die Novelle mehr Rechtssicherheit: Das Anbieten von Leihfahrzeugen auf öffentlichen Straßen wird künftig als Sondernutzung eingestuft. Damit können Städte etwa Parkverbotszonen per Geofencing durchsetzen.
Wegen der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h greift bei E-Scootern bislang keine Gefährdungshaftung. Wer schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, muss dem Fahrenden ein persönliches Verschulden nachweisen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legte im Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur verschärften Halterhaftung vor. Der ADAC begrüßt dies als Umsetzung einer langjährigen Forderung. Geschädigte sollen künftig leichter Schadenersatz erhalten können.
(fpi)
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