Am 30. Oktober 1961 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Abkommen zur temporären Anwerbung von Arbeitskräften. Doch viele blieben - und sind heute armutsgefährdet.
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65 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen – die Altersarmut der Gastarbeiter
Am 30. Oktober 1961 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Abkommen zur temporären Anwerbung von Arbeitskräften. Doch viele blieben - und sind heute armutsgefährdet.
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