Gerichte senken Bußgelder für Datenschutzverstöße drastisch – und die zuständigen Behörden dürfen nicht mitreden. Ein Blick auf ein Verfahren mit Systemproblem.

(Bild: KI Midjourney / heise online)

13.05.2026, 08:00 Uhr

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Die Nachricht hatte im März einiges Unverständnis ausgelöst: Der Elektronikhändler notebooksbilliger.de aus dem niedersächsischen Sarstedt muss 900.000 Euro Bußgeld an die Landeskasse überweisen. Er hatte laut der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Mitarbeiter widerrechtlich videoüberwacht und dabei zudem Speicherfristen gerissen. Die entstehenden Diskussionen betrafen aber nicht so sehr diese Tatsache, vielmehr die geringe Bußgeldhöhe und die Länge des Verfahrens.

Laut ursprünglichem Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2020 sollte der Händler nämlich 10,4 Millionen Euro bezahlen. Fünf Jahre später schaffte er es nach seinem Widerspruch, mithilfe hochspezialisierter Anwälte und einem Gerichtsverfahren durch zwei Instanzen, die Strafe auf unter ein Zehntel der Summe zu drücken. Ein bizarrer Aspekt dabei: Die fürs Bußgeld verantwortliche niedersächsische Datenschutzaufsichtsbehörde durfte bei all dem nur als unbeteiligte Dritte zusehen.

Diese Besonderheit im deutschen Verfahrensrecht führt zunehmend zu Unmut bei den Landesdatenschützern. Sie monieren, dass Gerichte Bußgelder über Gebühr zurechtstutzen, weil die Expertise und Ermittlungsergebnisse der Aufsichtsbehörden im Verfahren nicht ausreichend Gehör finden würden. Vor dem Hintergrund dieser schwelenden Debatte lohnt es, einen Blick auf das Widerspruchsverfahren zu Bußgeldbescheiden zu werfen.

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