Die Telekom hat vor Gericht eine Schlappe erlitten: Der Anfang des Jahres auf Smartphone-Displays angezeigte Werbeslogan „Im besten Netz“ war unzulässig.
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„Im besten Netz“: Landgericht Köln verbietet Telekom-Werbung in Netzkennung
Die Telekom hat vor Gericht eine Schlappe erlitten: Der Anfang des Jahres auf Smartphone-Displays angezeigte Werbeslogan „Im besten Netz“ war unzulässig.
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