Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat mit großer Mehrheit mehrere Beschlüsse zum geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gefasst. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte die Reformpläne bei der Eröffnung des Ärztetags verteidigt, aber dennoch Gesprächsbereitschaft signalisiert – die Antwort des Ärztetages fiel dennoch deutlich aus: Digitalisierung ja, aber nicht auf Kosten von Patientenrechten, ärztlicher Unabhängigkeit und dem Zugang zur Versorgung.
Ein zentrales Thema zog sich wie ein roter Faden durch alle Beschlüsse: die wachsende Rolle der gesetzlichen Krankenkassen in der medizinischen Versorgung. Bereits durch das 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) dürfen Krankenkassen Abrechnungsdaten ihrer Versicherten individuell auswerten, Gesundheitsrisiken identifizieren und Betroffene eigenständig kontaktieren – ohne Einbindung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Der GeDIG-Entwurf soll diese Befugnisse nun massiv ausweiten: auf ePA-Inhalte, Daten Dritter und sogenannte „Reallabore“. Für die Ärzteschaft ist das ein klarer Tabubruch: Die Identifikation individueller Gesundheitsrisiken sei originär ärztliche Aufgabe und müsse im Behandlungskontext stattfinden – so ein mit 185 zu 3 Stimmen angenommener Beschluss.
Die Delegierten stimmten in einem weiteren Antrag für „klare Grenzen und Datenschutz“ aufgrund der wachsenden Gesundheitsdatennutzung durch Krankenkassen. Daher fordern sie eine grundlegende Überarbeitung des GeDIG-Entwurfs und warnen vor einem schleichenden Paradigmenwechsel bei der Rolle der Krankenkassen, die sich vom reinen Kostenträger in Richtung Leistungserbringung und Fallmanagement hinentwickelt. Besonders scharf fiel die Kritik an der vorgesehenen Einwilligungslösung für den Kassenzugriff auf ePA-Daten aus – so ein weiterer mit großer Mehrheit angenommener Beschluss vom Vorstand der Bundesärztekammer: „Die geplante Einwilligungslösung schützt Patienten und Versicherte nicht ausreichend, weil sich die Betroffenen als Einzelne gegenüber ihrer Krankenkasse grundsätzlich in einer schwächeren Position befinden. Es ist zudem nicht zumutbar, stets im Blick behalten zu müssen, ob eine einmal gegebene Einwilligung aufgrund des Eintritts neuer Erkrankungen widerrufen werden sollte“.
Mit der breitesten Mehrheit aller Beschlüsse zum GeDIG, mit 189 zu 7 Stimmen für einen Beschlussantrag, bekräftigte der Ärztetag das Prinzip der klaren Rollentrennung: Medizinische Entscheidungen darüber, ob, wie und in welchem Umfang Patienten behandelt werden, müssen frei von Kasseneinflüssen getroffen werden. Krankenkassen dürfen keine digitalen Instrumente zur Patientensteuerung betreiben, die Versorgungsentscheidungen ohne unabhängige ärztliche Verantwortung vorbereiten oder beeinflussen. Auch bei Zweitmeinungsverfahren sieht der Ärztetag einen klaren Interessenkonflikt: Krankenkassen sollten „aus Gründen des Interessenskonfliktes keine Zweitmeinungsverfahren anbieten dürfen. Solche Verfahren sollten perspektivisch ärztlich entwickelt sein."
Die geplante digitale Ersteinschätzung über die ePA-App als vorgeschaltete Hürde vor dem Arztbesuch sowie die kassengesteuerte Terminvergabe werden als mit dem Recht auf Gesundheit kaum vereinbar gewertet. Die Abgeordneten des Ärztetags warnten klar: „Diese Strategie kann Patientinnen und Patienten von einer notwendigen Behandlung ausgrenzen. Sie greift unzulässig tief in die Organisationsfreiheit von medizinischen Institutionen und in das Patienten-Arzt-Verhältnis ein."
Ein weiterer Beschluss richtete sich gegen einen schleichenden Digitalzwang im Gesundheitswesen und die Pläne, die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen „Plattform für die Ersteinschätzung, Steuerung, Überweisung und Terminvergabe“ weiterzuentwickeln. „Gesundheit als wesentliches Grundrecht aller Menschen muss im Rahmen der Daseinsfürsorge für jeden möglich sein, auch ohne die Nutzung digitaler Techniken oder bestimmter Apps“, heißt es darin. Betroffen wären vor allem vulnerable Gruppen: ältere und kranke Menschen, Menschen mit Einschränkungen, Menschen mit geringem Einkommen oder mangelnden Sprachkenntnissen. Aber auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive sei Vorsorge geboten: „Auch Krisen oder Kriegssituationen erfordern Offline-Möglichkeiten der Daseinsvorsorge, der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur."
An den Vorstand zur weiteren Entscheidung überwiesen wurde ein daran anlehnender Antrag, der die „systemändernde Überfrachtung der ‚ePA für alle'“ ablehnt. Die ePA erfülle schon heute ihre ursprünglichen Versprechen nicht, so die Delegierten. Sie leide unter mangelnder Hochverfügbarkeit, falscher Prioritätensetzung und fehlendem Vertrauen bei Patienten wie Ärzten. Schon der bisherige Grundfehler sei gewesen, „eine versicherten geführte Akte gleichzeitig als Notfallakte, Patientenkopie, Kommunikationslösung in der Medizin, Forschungsdatenzulieferung und Datensammlung für Patienten zu deklarieren“.
Ebenfalls an den Vorstand geht ein Antrag, der bezüglich der Reformpläne auf einen Konflikt mit der Schweigepflicht abzielt. „Ärztinnen und Ärzte erfahren einen eklatanten Widerspruch zwischen ihrer Schweigepflicht und der gesetzlichen Vorgabe, alle Daten über ihre Patienten in die ePA und damit auch an das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterzuleiten. Die meisten Menschen in Deutschland wissen nicht, dass künftig der gesamte Inhalt ihrer Akte dort gesammelt und an Dritte zur auch kommerziellen Auswertung zur Verfügung gestellt wird“. Aus den Anträgen ging auch hervor, dass sich die Ärzte nicht gegen die Digitalisierung des Gesundheitswesens stelle und in vielen Bereichen bereits gut digital aufgestellt sei. Jedoch müsse ein Mehrwert erkennbar sein. KI könne zudem helfen, jedoch dürfe sie nur ein Werkzeug sein.
(mack)
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