Die Bundesnetzagentur wollte die Deutsche Bahn verpflichten, ihrer Konkurrenz auf besonders lukrativen Strecken mehr Platz einzuräumen. Doch eine entsprechende Wettbewerbsklausel wurde nun für rechtswidrig erklärt.
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Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig
Die Bundesnetzagentur wollte die Deutsche Bahn verpflichten, ihrer Konkurrenz auf besonders lukrativen Strecken mehr Platz einzuräumen. Doch eine entsprechende Wettbewerbsklausel wurde nun für rechtswidrig erklärt.
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