Das Parlament debattiert derzeit über eine tiefgreifende Umgestaltung der deutschen Sicherheitsarchitektur. Während in der 1. Lesung des Gesetzespakets zur Geheimdienstnovelle im Bundestag von einer „Zeitenwende“ die Rede war, formiert sich bei den Datenschutzbehörden von Bund und Ländern Widerstand. In einer Entschließung vom Mittwoch zieht die Datenschutzkonferenz (DSK) eine sehr besorgte Bilanz der geplanten Reform: Sie sieht das Verhältnis zwischen staatlicher Sicherheit und individueller Freiheit erheblich gefährdet.
Im Zentrum der Einwände steht die skizzierte grundlegende Überarbeitung des Nachrichtendienstrechts. Der Regierungsentwurf soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) mit Befugnissen ausstatten, die weit über die klassische Informationsbeschaffung hinausgehen. Die historisch begründete Trennung von Polizei und Geheimdiensten droht laut der DSK so aufgeweicht zu werden. Die Dienste sollen operative und exekutive Fähigkeiten erhalten, wodurch sich die Grenze zur Polizeiarbeit verschiebe.
Parallel würden die Überwachungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum erheblich ausgeweitet, moniert die Konferenz. Über Sicherheitspakete für Fahndungsbehörden sowie Vorhaben in den Ländern hielten automatisierte Datenanalysen und KI-Funktionen Einzug. Polizei, Zoll und Nachrichtendienste könnten dann biometrische Gesichts- und Stimmerkennung einsetzen, um Live-Signale oder Datenbestände mit dem Internet abzugleichen. Dazu komme die Befugnis für BfV und BND, auf Videoüberwachung anderer öffentlicher Stellen oder privater Betreiber zuzugreifen.
Die Datenschützer warnen, dass solche Instrumente wegen ihrer großen Streubreite zwangsläufig auch Unschuldige erfassten. Selbst bei geringen Fehlerquoten automatisierter Systeme führten Abgleiche von Millionen Datensätzen zu zahlreichen Fehlalarmen. Es bestehe die Gefahr, dass Behörden automatisierte Treffer als belastbare Tatsachen behandelten und weitere Maßnahmen einleiteten. Damit drohe die rote Linie zu verbotenen maschinellen Entscheidungen zu verschwimmen. Zugleich würden Zweckbindungen erhobener Daten aufgeweicht, wodurch die Transparenz staatlichen Handelns sinke.
Sehr kritisch bewertet die DSK den angekündigten Umbau der Kontrolle. Die Regierung wolle zwar die Zuständigkeiten des Unabhängigen Kontrollrats erweitern. Doch gesetzliche Vorgaben könnten dessen Funktion zugleich erheblich beschneiden. So behalte sich die Exekutive vor, Tätigkeitsberichte des Rats ganz oder teilweise zu untersagen. Ferner erhalte das Gremium keine einklagbare Rechtsposition, um seine Kontrollrechte gerichtlich durchzusetzen. Statt einer wirksamen zusätzlichen Schranke drohe so eine geschwächte Aufsicht.
Das Kernproblem sieht die DSK im kumulativen Effekt der Vorhaben. Es reiche nicht, einzelne Maßnahmen isoliert zu betrachten: Verdeckte Ermittlungen, biometrische Abgleiche und der Datenaustausch zwischen Behörden addierten sich zu einem erheblichen Eingriffsgewicht. Die Konferenz verweist hier auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe habe wiederholt klargestellt, dass das Gesamtausmaß staatlicher Überwachung begrenzt bleiben müsse und schwerwiegende Eingriffe strengen Voraussetzungen unterlägen.
Die DSK fordert den Gesetzgeber deshalb auf, das Vorhaben zu überarbeiten und die Überwachungsgesamtrechnung zum Maßstab staatlichen Handelns zu machen. Entscheidend sei nicht nur, ob einzelne Befugnisse für sich genommen verfassungsgemäß seien, sondern welche Belastung für die Bürger aus ihrem Zusammenspiel entstehe.
(mki)
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